Rechtsanwalt Christian Fuchsberger

Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht

Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht

Ich vertrete Mandanten in allen verkehrsrechtlichen Fragen.

Im Verkehrsrecht sind in rechtlicher Hinsicht verschiedene Bereiche zu unterscheiden. Ein einzelner Sachverhalt kann sich hierbei auf nur ein Rechtsgebiet auswirken, in der Regel sind jedoch mehrere Bereiche betroffen, die rechtliche getrennt voneinander zu behandeln sind.

Verkehrsrecht - Rechtsanwalt Kempten

Verkehrs- und Fahrerlaubnisrecht

Verkehrszivilrecht:
Hier geht es um die Schadensabwicklung nach einem Schadensfall, also beispielsweise um Schadensersatz für die Beschädigung eines Fahrzeugs, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und ähnliches als Folge eines Verkehrsunfalls.

Verkehrsordnungswidrigkeiten:
Dieser Bereich umfasst beispielsweise die Vertretung bei Verstößen im ruhenden wie im fließenden Verkehr durch Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Unterschreitung des Sicherheitsabstands. Folge der Verstöße sind Geldbußen, oft aber auch Punkte in Flensburg und Fahrverbote von 1 bis 3 Monaten.

Verkehrsstrafrecht:
Trunkenheit im Verkehr, Fahrten unter Drogeneinfluss, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung oder Beleidigungen im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis stellen Straftaten dar, die neben Geld- oder Freiheitsstrafen zusätzlich regelmäßig den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Gerade in unserer mobilen Gesellschaft ist der lange Verzicht auf das Auto für viele eine Strafe, die in besonderem Maß spürbar ist.

Fahrerlaubnisrecht:
Die Fahrerlaubnis ist das, was allgemein als »Führerschein« bezeichnet wird. Rechtlich ist die Fahrerlaubnis jedoch die behördliche Erlaubnis, Fahrzeuge einer bestimmten Klasse im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein ist lediglich das Dokument, welches Auskunft über den Besitz und den Umfang der Fahrerlaubnis gibt.
Wird die Fahrerlaubnis entzogen, wird daher auch der Führerschein sichergestellt, das heißt in amtliche Verwahrung genommen. über die Neuerteilung, wie auch über die Anordnung von Maßnahmen im Vorfeld, wie einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU oder im Volksmund »Idiotentest« genannt) oder einer verkehrsmedizinischen Untersuchung, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde aus eigenem Recht. Aber auch die Verwarnung nach dem in Flensburg geführten Punktesystem oder die Anordnung eines Fahrtenbuchs gehören in diesen Bereich.

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Rechtsanwalt Christian Fuchsberger

Kempten (Allgäu)
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Christian Fuchsberger

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