Rechtsanwalt Christian Fuchsberger, Kempten (Allgäu)

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Der Schwerpunkt meiner beruflichen Tätigkeit liegt in der Betreuung arbeitsrechtlicher Mandate.

Je nach Bedarf biete ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht von der reinen Beratung über die außergerichtliche Vertretung bis hin zur Führung gerichtlicher Verfahren in allen Instanzen. Meine Auftraggeber sind sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer, mir sind daher die Problemstellungen aus beiden Perspektiven bekannt und geläufig, weshalb ich mit und für meine Mandanten eine optimale Strategie erarbeiten und verfolgen kann.

Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Kempten

Individualarbeitsrecht

Dies betrifft insbesondere Streitigkeiten des einzelnen Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber. Inhalt individualrechtlicher Streitigkeiten sind beispielsweise:

  • die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag,
  • Abmahnungen,
  • Versetzung,
  • Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeitverlangen) oder die Streitigkeiten im Rahmen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses,
  • Arbeit auf Abruf,
  • Differenzen rund um Entgeltansprüche, wie offene Lohnansprüche, Urlaubs- und Weihnachtsgeld,
  • Urlaubsgewährung oder Urlaubsabgeltung,

sowie alle hieraus resultierenden Probleme. Darüber hinaus bin ich bei der

  • Überprüfung,
  • Erstellung oder
  • Aktualisierung

von Arbeitsverträgen behilflich

Im Bereich des Individualarbeitsrechts steht die Vertretung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Vordergrund, sei es im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen (fristlosen) Kündigung oder aber im Rahmen der Verhandlungen und des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages.

Besteht für den Arbeitnehmer Sonderkündigungsschutz, z.B. infolge Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder als Mitglied des Betriebsrats, erstreckt sich die Vertretung bei Bedarf auch auf die zusätzlich erforderlichen Verfahren vor den zuständigen Behörden und erforderlichenfalls vor den damit befassten Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Bezüglich der Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit ist darauf hinzuweisen, dass bei Streitigkeiten, die vor den Arbeitsgerichten im Urteilsverfahren geführt werden, d.h. insbesondere im Individualarbeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, gemäß § 12a ArbGG bis zum Abschluss der 1. Instanz ein Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei nicht gegeben ist. Dies bedeutet, dass jede Partei die Kosten des eigenen Anwalts unabhängig vom Ausgang der Angelegenheit bis zum Abschluss der 1. Instanz selbst zu tragen hat.

Wie in anderen Rechtsangelegenheiten können Ratsuchende, die sich anwaltlichen Hilfe selbst nicht leisten können und nicht entsprechend rechtsschutzversichert sind, einen Berechtigungsschein für die Gewährung von Beratungshilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht ausstellen lassen und sich gegen eine geringe Selbstbeteiligung (gegenwärtig 15,00 EUR) von einem Anwalt rechtlich beraten lassen. Im Prozessfall sieht das Gesetz darüber hinaus die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe vor, über die die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten abgedeckt sind.

Kollektivarbeitsrecht

Ein weiteres Betätigungsfeld betrifft den Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, also bei Streitigkeiten aus dem Bereich des Tarifrechts bzw. Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Ich bin als freier Referent für verschiedene große Anbieter bundesweit im Rahmen von Betriebsratsschulungen tätig.

Zudem berate ich bei Bedarf Arbeitgeber oder Betriebsrat oder vertrete diese im Rahmen von außergerichtlichen Verhandlungen mit dem jeweiligen Gegenüber oder Verfahren vor der Einigungsstelle und in gerichtlichen Verfahren aller Instanzen.

Mögliche Problemkreise sind u.a. Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsrecht, die Errichtung eines Betriebsrates oder Streitigkeiten im Rahmen der Angelegenheiten eines Betriebsrats. Auch die Erstellung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen gehören zu meinem Tätigkeitsbereich.

Das Arbeitsrecht ist strukturell sehr unübersichtlich, da es sich auf zahlreiche Gesetze verteilt. Zudem wurde eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Grundsätzen durch die Instanzgerichte, das Bundesarbeitsgericht (BAG) und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) entwickelt und ist als sogenanntes Richterrecht zu beachten. Darüber hinaus gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl von Tarifverträgen und sonstigen Vorschriften, die ebenfalls unmittelbar oder mittelbar Anwendung auf das Arbeitsverhältnis finden. Angesichts der Fülle von Normen kommt der anwaltlichen Beratung und Betreuung deshalb ein besonderer Stellenwert zu. Auch zahlreiche, oft sehr kurze Fristen oder Formvorschriften erschweren dem Laien die Wahrnehmung berechtigter Interessen oder vereiteln bei Nichtbeachtung gar deren Durchsetzung vollständig.

Bezüglich der Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit ist darauf hinzuweisen, dass bei Streitigkeiten, die vor den Arbeitsgerichten im Urteilsverfahren geführt werden, d.h. insbesondere im Individualarbeitsrecht des einzelnen Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, bis zum Abschluss der 1. Instanz ein Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei nicht gegeben ist.

Wie in anderen Rechtsangelegenheiten können Ratsuchende, die sich anwaltlichen Hilfe selbst nicht leisten können bzw. nicht entsprechend rechtsschutzversichert sind, einen Berechtigungsschein für die Gewährung von Beratungshilfe beim für Sie zuständigen Amtsgericht ausstellen lassen und sich gegen eine geringe Selbstbeteiligung (gegenwärtig 15,00 EUR) rechtlich beraten lassen. Im Prozessfall sieht das Gesetz darüber hinaus die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe vor, über die die eigenen Anwaltskosten abgedeckt sind.

Rechtsanwalt Christian Fuchsberger

Kempten (Allgäu)
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Christian Fuchsberger

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